MWST-Abrechnung – papierlos
Die Administration vereinfachen. Den Papierkram reduzieren. Nie mehr Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulare verlieren; nie mehr Zeit mit der Suche und Wiederbeschaffung der Formulare vergeuden; nie mehr postalisch eine Mehrwertsteuerabrechnung einreichen und damit Geld für Frankaturen ausgeben.
Die eidgenössische Steuerverwaltung will den Mehrwertsteuerpflichtigen die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen so leicht wie möglich machen. Deshalb steht seit einiger Zeit mit ESTV SuisseTax ein attraktives Online- Angebot zur digitalen Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung zur Verfügung.
Nach der Benutzerregistrierung und der nachträglichen Freischaltung für das Online-Portal der ESTV wird den Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuerabrechnung online zur Verfügung gestellt. Diese kann dann unter Einhaltung der unverändert geltenden Fristen digital ausgefüllt und eingereicht werden. Das elektronische «Abfüllen» der Mehrwertsteuerabrechnung direkt aus diversen Buchhaltungssystemen ist schon möglich oder zumindest vorgesehen.
Sollte die MWST-pflichtige Person ausnahmsweise mit der Einreichung der Abrechnung in Verzug geraten, ist eine frühzeitige Beantragung von Fristverlängerungen direkt im Online-Portal möglich.
Wird im Anschluss an die Einreichung der Abrechnung ein Fehler festgestellt, ist eine nachträgliche Online-Korrektur der Deklaration ausdrücklich vorgesehen. Zudem ist die Abrechnungshistorie in der MWST-Geschäftsübersicht jederzeit abrufbar.
Die MWST-pflichtige Person fungiert als eigentlicher Superuser und administriert damit die Benutzerrechte. Sie kann weitere berechtigte Personen (Mitarbeitende, Auftragnehmer) bestimmen und diesen diverse Benutzungsrechte vergeben. Unterschieden wird zwischen den Berechtigungsarten «Formulare ausfüllen», «Formulare einreichen» und «Benutzer berechtigen». Die Berechtigungsart «Benutzer berechtigen» steht einzig und allein dem Superuser zu.
Dank Rollenmodell ist ein flexibler Einbezug des Treuhänders möglich. Der Treuhänder kann in diesem Fall für seinen Mandanten das Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung vornehmen. Die MWST-pflichtige Person wird anschliessend vom Treuhänder digital informiert, dass sie die Abrechnung kontrollieren und anschliessend zur Einreichung an die ESTV freigeben kann.
Damit ist das aus der traditionellen Abrechnungsmethodik bekannte und bestens bewährte Rollenspiel zwischen Mehrwertsteuerpflichtigen und Treuhändern gewährleistet.
In gleicher Art und Weise kann künftig mit dem Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer (Formular 25) verfahren werden. Auch für diesen Bereich von ESTV SuisseTax steht eine Geschäftsübersicht zur Verfügung, die die Online-Nachverfolgung der Verrechnungsteuer- Rückerstattung möglich macht.
Sparen Sie Zeit und Kosten und schonen Sie Natur und Nerven. Ihr Treuhänder unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Umsetzung der digitalen Einreichung der Mehrwertsteuer und Beantragung der Verrechnungs- steuer-Rückerstattung.