MWST-Abrechnung – papierlos

Die Adminis­tration verein­fachen. Den Papierkram reduzieren. Nie mehr Mehrwert­steuer-Abrech­nungs­for­mulare verlieren; nie mehr Zeit mit der Suche und Wieder­be­schaffung der Formulare vergeuden; nie mehr posta­lisch eine Mehrwert­steu­er­ab­rechnung einreichen und damit Geld für Franka­turen ausgeben.

Die eidge­nös­sische Steuer­ver­waltung will den Mehrwert­steu­er­pflich­tigen die Einrei­chung der Mehrwert­steu­er­ab­rech­nungen so leicht wie möglich machen. Deshalb steht seit einiger Zeit mit ESTV SuisseTax ein attrak­tives Online- Angebot zur digitalen Einrei­chung der Mehrwert­steu­er­ab­rechnung zur Verfügung.

Nach der Benut­zer­re­gis­trierung und der nachträg­lichen Freischaltung für das Online-Portal der ESTV wird den Steuer­pflich­tigen die Mehrwert­steu­er­ab­rechnung online zur Verfügung gestellt. Diese kann dann unter Einhaltung der unver­ändert geltenden Fristen digital ausge­füllt und einge­reicht werden. Das elektro­nische «Abfüllen» der Mehrwert­steu­er­ab­rechnung direkt aus diversen Buchhal­tungs­sys­temen ist schon möglich oder zumindest vorgesehen.

Sollte die MWST-pflichtige Person ausnahms­weise mit der Einrei­chung der Abrechnung in Verzug geraten, ist eine frühzeitige Beantragung von Frist­ver­län­ge­rungen direkt im Online-Portal möglich.

Wird im Anschluss an die Einrei­chung der Abrechnung ein Fehler festge­stellt, ist eine nachträg­liche Online-Korrektur der Dekla­ration ausdrücklich vorge­sehen. Zudem ist die Abrech­nungs­his­torie in der MWST-Geschäfts­über­sicht jederzeit abrufbar.

Die MWST-pflichtige Person fungiert als eigent­licher Superuser und adminis­triert damit die Benut­zer­rechte. Sie kann weitere berech­tigte Personen (Mitar­bei­tende, Auftrag­nehmer) bestimmen und diesen diverse Benut­zungs­rechte vergeben. Unter­schieden wird zwischen den Berech­ti­gungs­arten «Formulare ausfüllen», «Formulare einreichen» und «Benutzer berech­tigen». Die Berech­ti­gungsart «Benutzer berech­tigen» steht einzig und allein dem Superuser zu.

Dank Rollen­modell ist ein flexibler Einbezug des Treuhänders möglich. Der Treuhänder kann in diesem Fall für seinen Mandanten das Ausfüllen der Mehrwert­steu­er­ab­rechnung vornehmen. Die MWST-pflichtige Person wird anschliessend vom Treuhänder digital infor­miert, dass sie die Abrechnung kontrol­lieren und anschliessend zur Einrei­chung an die ESTV freigeben kann.

Damit ist das aus der tradi­tio­nellen Abrech­nungs­me­thodik bekannte und bestens bewährte Rollen­spiel zwischen Mehrwert­steu­er­pflich­tigen und Treuhändern gewährleistet.

In gleicher Art und Weise kann künftig mit dem Antrag zur Rückerstattung der Verrech­nungs­steuer (Formular 25) verfahren werden. Auch für diesen Bereich von ESTV SuisseTax steht eine Geschäfts­über­sicht zur Verfügung, die die Online-Nachver­folgung der Verrech­nung­s­teuer- Rückerstattung möglich macht.

Sparen Sie Zeit und Kosten und schonen Sie Natur und Nerven. Ihr Treuhänder unter­stützt Sie gerne bei der Vorbe­reitung und Umsetzung der digitalen Einrei­chung der Mehrwert­steuer und Beantragung der Verrech­nungs- steuer-Rückerstattung.