Senkung MWST-Sätze
An der letzten Abstimmung wurden beide Vorlagen zur Altersvorsorge abgelehnt. Die Schweizer Bürger waren sowohl mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie auch der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht einverstanden. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass per neuem Kalenderjahr die MWST-Sätze reduziert werden. An der letzten Abstimmung wurden beide Vorlagen zur Altersvorsorge abgelehnt. Die Schweizer Bürger waren sowohl mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie auch der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht einverstanden. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass per neuem Kalenderjahr die MWST-Sätze reduziert werden.
Es gelten folgende Saldosteuersätze ab dem 1. Januar 2018:
- Normalsatz bisher 8 neu 7.7
- Sondersatz bisher 3.8 neu 3.7
- Reduzierter Satz bleibt bei 2.5
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) ebenfalls angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus. Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018 wie folgt:
Es gelten folgende Saldosteuersätze ab dem 1. Januar 2018:
Bisherige Sätze in Prozent:
0.1, 0.6, 1.3, 2.1, 2.9, 3.7, 4.4, 5.2, 6.1, 6.7
Sätze ab 1.1.2018 in Prozent:
0.1, 0.6, 1.2, 2.0, 2.8, 3.5, 4.3, 5.1, 5.9, 6.5
Für die Käser Betriebe bleibt der Saldosteuersatz unverändert bei 0.1.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat auf ihrer Website die MWST-Info 19 «Steuersatzänderung per 1. Januar 2018» publiziert. Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Quartal 2017 und ab dem 2. Semester 2017 neue Abrechnungsformulare zur Anwendung gelangen.
Ab dem 1. Januar 2018 ist es obligatorisch die neuen MWST-Sätze auf den Rechnungen aufzuführen. Wenn diese nicht aufgeführt sind, werden automatisch die alten MWST-Sätze angewendet. Die neuen MWST-Sätze können nur für Leistungen ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden. Bitte stellen Sie Ihre Kassen dementsprechend rechtzeitig um. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Berater.