Kassen­sturz – aber richtig!

Jeder Geschäfts­führer will regel­mässig wissen, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Vielen ist aber nicht bewusst, dass es sich bei dieser selbst­ver­ständ­lichen Handlung, um eine nicht zu vernach­läs­sigbare Pflicht gemäss schwei­ze­ri­schem Handels­recht geht.

Anders gesagt, kann es für dieje­nigen, die keinen regel­mäs­sigen Kassen­sturz machen oder diesen nicht nachvoll­ziehbar erfassen, zu einer teuren Überra­schung kommen, sobald der Fiskus an die Türe klopft.

Denn, der Kassen­sturz ist ein wichtiger Bestandteil der Führung eines Kassa­buchs. Das heisst, dass der Saldo aus dem Kassabuch regel­mässig mit dem effek­tiven Barbe­stand in der Kasse / Tresor abgeglichen werden muss. Ohne eine sorgfältige Dokumen­tation des Barver­kehrs, also der Führung eines Kassen­buchs, ist dies natürlich nicht möglich. Wir bei der Käser Treuhand haben die Erfahrung gemacht, dass die Steuer­be­hörden fehlende oder unsach­gemäss geführte Kassa­bücher vermehrt bemängeln und entspre­chend Aufrech­nungen vornehmen. Dies kann den Unter­nehmer bisweilen teuer zu stehen kommen.

Damit Sie eine unange­nehme Überra­schung vermeiden können, empfehlen wir Ihnen, dieses Thema mit ihrem Treuhänder zu besprechen. Er wird Ihnen sagen können, ob Sie an der aktuellen Kassa­buch­führung etwas ändern müssen und Ihnen allen­falls Lösungen aufzeigen.

Hans Haueter

Hans Haueter
Dipl. Wirtschaftsprüfer

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www.kaeser-treuhand.ch